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http://www.djv-sachsen-anhalt.de/Beitragsordnung.1771.0.html | Druck: 18.05.12 07:36:47 |
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Beitragsordnung
| Bruttogehalt | Monat |
| bis 1025 Euro | 15 Euro |
| bis 1535 Euro | 17 Euro |
| bis 2045 Euro | 22 Euro |
| über 2045 Euro | 27 Euro |
| Freie | 18 Euro |
| Mindestbeitrag (Studenten, Rentner, | |
| Arbeitslose, Zivildienstleistende, Mutterschaft ) | 14 Euro |
Erläuterungen
- Bei der Aufnahme in den Verband wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
- Für das Autopresseschild ist eine Gebühr von 6 Euro zu entrichten.
- Die Beiträge werden vom DJV-Landesverband Sachsen-Anhalt vierteljährlich in der Quartalsmitte abgebucht.
- Studenten zahlen den ermäßigten Beitrag für die nachgewiesene Studiendauer. Der Nachweis ist für jedes Semester unaufgefordert durch Vorlage der Studienbescheinigung zu führen.
- Die Einstufung als Student/Studentin erfolgt nicht, wenn die journalistische Arbeit überwiegt. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich dann nach der Höhe des Bruttoeinkommens.
- Bei Arbeitslosigkeit und Erziehungsurlaub sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
- Alle Nachweise sind jährlich wieder zu führen. Die Nachweispflicht ist eine Bringeschuld des beantragenden Mitgliedes. Einen nachträglichen Anspruch auf Umstufung gibt es nicht.
- Diese Beitragsordnung gilt ab 1. Juli 2008.
- Diese Beitragsordnung wurde am 15. März 2008 beschlossen.
© Landesverband DJV Sachsen-Anhalt, Merseburger Straße 106, O6110 Halle (Saale)