Zurück   Seite drucken http://www.djv-sachsen-anhalt.de/Beitragsordnung.1771.0.html Druck: 18.05.12 07:36:47
DJV Logo  DJV Sachsen-Anhalt


Beitragsordnung

Bruttogehalt Monat
bis 1025 Euro 15 Euro
bis 1535 Euro 17 Euro
bis 2045 Euro 22 Euro
über 2045 Euro 27 Euro
Freie 18 Euro
Mindestbeitrag (Studenten, Rentner,  
Arbeitslose, Zivildienstleistende, Mutterschaft ) 14 Euro

Erläuterungen

  • Bei der Aufnahme in den Verband wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
  • Für das Autopresseschild ist eine Gebühr von 6 Euro zu entrichten.
  • Die Beiträge werden vom DJV-Landesverband Sachsen-Anhalt vierteljährlich in der Quartalsmitte abgebucht.
  • Studenten zahlen den ermäßigten Beitrag für die nachgewiesene Studiendauer. Der Nachweis ist für jedes Semester unaufgefordert durch Vorlage der Studienbescheinigung zu führen.
  • Die Einstufung als Student/Studentin erfolgt nicht, wenn die journalistische Arbeit überwiegt. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich dann nach der Höhe des Bruttoeinkommens.
  • Bei Arbeitslosigkeit und Erziehungsurlaub sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
  • Alle Nachweise sind jährlich wieder zu führen. Die Nachweispflicht ist eine Bringeschuld des beantragenden Mitgliedes. Einen nachträglichen Anspruch auf Umstufung gibt es nicht.
  • Diese Beitragsordnung gilt ab 1. Juli 2008.
  • Diese Beitragsordnung wurde am 15. März 2008 beschlossen.

 

© Landesverband DJV Sachsen-Anhalt, Merseburger Straße 106, O6110 Halle (Saale)