Steuertipp zum Jahresschluss

Häusliches Arbeitszimmer geltend machen

24. Dez. 2009 – Es empfiehlt sich wieder, die Kosten für häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Seit 2007 wurden die Kosten nicht mehr berücksichtigt, sofern nicht das häusliche Arbeitszimmer alleiniger Ort der beruflichen Tätigkeit war, wie es bei freien Kolleginnen und Kollegen regelmäßig der Fall ist.
Inzwischen hat aber der Bundesfinanzhof am 25.08.2009 entschieden, dass die Finanzämter auf Antrag des Steuerpflichtigen auch in den übrigen Fällen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu berücksichtigen haben.
Wer also als Angestellter ein häusliches Arbeitszimmer hat oder zu den Festen Freien gehört, die im Sender oder in der Redaktion einen Arbeitsplatz benutzen können, hierneben aber auch zuhause arbeiten, kann sich auf die neue Regelung berufen.

Sie ist zwar noch nicht endgültig, denn der Bundesfinanzhof entschied in einem Eilverfahren. Das letzte Wort wird das Bundesverfassungsgericht sprechen.
Experten erwarten nun aber, dass die Abschaffung des häuslichen Arbeitszimmers für viele Berufstätige rückgängig gemacht wird. Der Finanzminister von Baden-Württemberg hat die Finanzämter angewiesen, schon jetzt wieder Aufwendungen bis zu 1250 € vorläufig zu berücksichtigen und auf Antrag auch auf die Steuerkarte einzutragen. Wir gehen davon aus, dass dies auch in Sachsen-Anhalt möglich ist.
Auch freiberuflich tätige Journalisten können sich den Vorteil der Absetzbarkeit sichern, indem sie beim Einkommensteuerzahlungsverfahren auf ihre Kosten hinweisen. Zu bedenken ist allerdings: sollte das Bundesverfassungsgericht schlussendlich gegen die Absetzbarkeit entscheiden, müssten die jetzt ersparten Steuern später nachgezahlt werden, und 6 % Jahreszinsen dazu.