Mitglied werden
Mitglied im DJV Sachsen-Anhalt e.V. kann werden, wer hauptberuflich als Journalistin oder Journalist arbeitet. Als Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit können dienen:
- Arbeits- bzw. Volontärsvertrag
- Pauschalistenvertrag
- Bestätigung des Auftraggebers
- Verdienst- oder Honorarnachweise der letzten sechs Monate
- Belegexemplare (oder andere geeignete Nachweise wie Videobänder, Webseiten, Hörfunkaufzeichnungen, Pressemeldungen etc.) aus den letzten sechs Monaten
- gültige Immatrikulationsbescheinigung
Wer derzeit nicht oder nicht mehr hauptberuflich als Journalistin oder Journalist arbeitet, kann die passive Mitgliedschaft beantragen und zahlt einen reduzierten Beitragssatz.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft im DJV Sachsen-Anhalt finden Sie in den Aufnahmerichtlinien.
Mitgliedsantrag und Beitragszahlung
An alles gedacht?
Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag und die Anlage zur Beitragszahlung sorgfältig aus, fügen die entsprechenden Belege zum Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit bei und schicken alles zusammen an unsere
Wenn es Ihre Unterlagen zulassen, können Sie uns auch gern ein Fax senden.
Wir freuen uns auf Sie!




