Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarveranstaltungen

1. Veranstalter

Das Seminarangebot in der Online-Seminarverwaltung im Internetauftritt djv.de (der auch über beliebige weitere Domains wie etwa djv-freie.de oder journalistenzentrum.de erreichbar ist) wird vom Deutschen Journalisten-Verband e.V., Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalistinnen, Charlottenstraße 17, 10117 Berlin, gemeinsam mit der DJV-Verlags- und Service-GmbH, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn, angeboten (nachstehende Bezeichnung für beide Anbieter: DJV).

2. Teilnehmerkreis

Den Kreis der Teilnehmer an kostenlosen Seminaren legt der DJV nach eigenem Ermessen fest, beispielsweise gibt es allgemein zugängliche Seminare, Seminare nur für Mitglieder oder Angehörige bestimmter Gremien im DJV. Den Kreis der Teilnehmer kann der DJV jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, das gilt auch nach Anmeldung. Der Umstand, dass eine Veranstaltung ohne bestimmten Teilnehmerkreis ausgeschrieben ist, bedeutet nicht, dass eine Veranstaltung damit allgemein zugänglich ist. Die Teilnahme an Seminaren,die über das Internet durchgeführt werden (Webinare), ist zusätzlich von technischen Voraussetzungen wie beispielsweise der Computerausrüstung oder einer vorhandenen Breitbandverbindung abhängig. Der DJV kann die technischen Voraussetzungen für Webinare jederzeit nach eigenem Ermessen neu festlegen.

3. Kostenpflichtige Seminare

Für kostenpflichtige Seminare gelten zusätzliche besondere Bestimmungen, die unter Punkt 10 geregelt sind.

4. Keine Aufzeichnung durch Teilnehmer

Für alle Seminarveranstaltungen gilt, dass eine Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots ohne Genehmigung des DJV nicht zulässig ist. Soweit im Rahmen oder nach einer Veranstaltung Unterlagen zugänglich gemacht werden, sind sie, soweit keine andere Festlegung bei Zugänglichmachung erfolgt, nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Das gilt auch für Aufzeichnungen der Veranstaltung, die der DJV gemacht und dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt hat.

5. Aufzeichnung von Webinaren durch den DJV

Der DJV zeichnet Webinare im Regelfall auf. Die Aufzeichnung erfasst grundsätzlich alle im Webinarsystem erfolgten Aktivitäten der Teilnehmer, wie Zwischenfragen oder geschriebene Chatfragen oder –bemerkungen. Der DJV hat das Recht, Aufzeichnungen der Webinare nach eigenem Ermessen ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Begrenzung zu veröffentlichen oder in seinem Intranet zu verwenden.

6. Absage von Veranstaltungen

Der DJV kann angekündigte kostenlose Seminare unabhängig von der Zahl der bereits angemeldeten Teilnehmer jederzeit auch ohne Angabe von Gründen absagen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits beschaffter Fahrkarten/Flugkosten oder Stornierungskosten für Hotels und vergleichbare Kosten übernimmt der DJV bei kostenlosen Seminaren nicht. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine abgesagte Veranstaltung wiederholt wird. Es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz oder eine entsprechende Verpflichtung dafür, dass der Teilnehmer eine entsprechende Veranstaltung nur an anderer Stelle und gegen Entgelt wahrnehmen kann.

7. Keine Übertragbarkeit von Anmeldungen / Schutz von Zugangsdaten

Bestätigungen bzw. Anmeldebestätigungen für Seminare gelten stets nur für die Person, die sich angemeldet hat. Anmeldungen sind nicht an Dritte übertragbar. Zugangsdaten für Webinare dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.

Die Teilnehmer müssen die Zugangsdaten (Namen und Passwort) sicher und getrennt verwahren, um einen Missbrauch ihrer Daten zu vermeiden.

Die Teilnehmer sollten ihre Zugangsdaten mindestens alle sechs Monate selbständig ändern, um sich vor dem Missbrauch ihrer Zugangsdaten zu schützen.

Die Zugangsdaten sind an die jeweilige Person gebunden und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet oder ihnen zugänglich gemacht werden.

Der DJV kann nach Prüfung die aktuellen Zugangsdaten eines Teilnehmers sperren, wenn ihm bekannt wird, dass die Zugangsdaten anderen zugänglich gemacht wurden.

8. Datenumgang und -schutz durch den DJV

Vorbemerkung zum Datenschutz: Soweit im Folgenden vom DJV die Rede ist, betrifft dies die Mitarbeiter der DJV-Bundesgeschäftsstelle und deren Erfüllungsgehilfen bzw. bei Seminaren der DJV-V&S-GmbhH deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (nachstehend beide als DJV bezeichnet). Mitarbeiter von DJV-Landesverbänden oder ehrenamtlich im DJV tätige Personen, die nicht zugleich Mitarbeiter der DJV-Bundesgeschäftsstelle sind, erhalten nach dieser Regelung keinen Zugriff auf Ihre Daten.

Beachten Sie allerdings beim Login über eine Seite eines Landesverbandes die eventuellen zusätzlichen Regelungen eines Landesverbandes, die solche Rechte regeln.

Der DJV benötigt zur Identifikation der Teilnehmer beim Zugang, wozu auch die Klärung von Zugangsproblemen gehören kann, Daten wie unter dem Punkt „3. Voraussetzung für die Nutzung“ dieser Vereinbarung beschrieben.

Der DJV darf weiterhin die eingegebenen Daten von Teilnehmern bezüglich von Maßnahmen in solchen Bereichen des Auftritts, die eine wahrheitsgemäße Angabe zur Person, zu Adressen und weiteren Punkten verlangen, einsehen, bearbeiten, einschränken und/oder ggf. ganz löschen.

Der DJV darf die Daten der Teilnehmer mit weiteren, eigenen Datenfeldern versehen, insbesondere Zugangsberechtigungen zu besonderen Bereichen des Internetauftritts und gesonderten Bestell- und Lieferadressen im Bereich kommerzieller Angebote. Diese zusätzlichen Datenfelder werden nicht im öffentlichen Bereichen angezeigt, sondern nur für die mit der jeweiligen Aufgabe im DJV betreuten Mitarbeiter.

Der DJV kann Nutzungsdaten der Teilnehmer erheben (IP-Adresse, Häufigkeit der Einwahl, Verweilzeiten, erfolgte Uploads, Bearbeitungsvorgänge, Löschungen).

Der DJV kann die persönlichen Daten und die Nutzungsdaten der Teilnehmer den erforderlichen Dienstleistern des Internetauftritts zur Verfügung stellen, soweit das zur Umsetzung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Dienstleister werden jeweils auf www.djv.de im Impressum bekannt gemacht, bei Vertragsschluss ist Dienstleister die Raphael GmbH, die für den technischen Betrieb zuständig ist. Der Umfang der übertragbaren Daten beschränkt sich jeweils auf den unbedingt notwendigen Umfang.

Der DJV und seine Dienstleister können die Daten der Teilnehmer im erforderlichen Umfang in ihren Datenverarbeitungssystemen speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des DJV gegenüber den Teilnehmern notwendig ist. Der DJV kann zum Zweck der Prüfung der DJV-Mitgliedschaft bei DJV-Landesverbänden anfragen, ob eine DJV-Mitgliedschaft des Teilnehmers vorliegt. Der Teilnehmer erteilt seinem DJV-Landesverband insoweit das Recht zur Übertragung der erforderlichen Auskünfte und das Recht zur Übermittlung der erforderlichen Daten (Vor-/Nachname, Anschrift).

Für Rückfragen oder Beschwerden zum Datenschutz können Teilnehmer sich jederzeit an den DJV-Datenschutzbeauftragten wenden: dsb (at) d j v. d e

9. Haftungsausschluss

Der DJV haftet dem Teilnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder für Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Sonderregelungen für kostenpflichtige Seminare

Die Teilnahme an kostenpflichtigen Seminaren kann vom DJV vom Eingang der Zahlung beim DJV abhängig gemacht werden, dabei ist die Zahlungsweise maßgeblich, die in der Ankündigung des Seminars festgelegt wurde. Die Zahlung muss mindestens fünf Werktage vor Beginn des Seminars auf dem Konto des DJV eingegangen sein.

Kostenpflichtige Seminare sind so lange ein unverbindliches Angebot, wie der DJV die Durchführung des Seminars explizit bestätigt. Eine Bestätigung der Anmeldung gilt nicht als Mitteilung über die tatsächliche Durchführung des Seminars. Der DJV behält sich vor, auch hinsichtlich der Durchführung bestätigte Seminare nach eigenem Ermessen jederzeit abzusagen, die Terminierung zu ändern und das inhaltliche Angebot, auch konkrete Referenten, auszuwechseln. Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Seminars für den DJV besteht nicht.

Teilnehmer sollten daher vor dem Eingang einer Bestätigung keine Reisebuchungen oder Hotelkosten vor dem Seminar veranlassen; die Teilnehmer sollten in jedem stets nur stornierbare Buchungen eingehen.

Im Fall der Absage eines Seminars durch den DJV erhält der Teilnehmer seine Teilnehmergebühren zurückerstattet. Stornierungskosten für Reisebuchungen und Hotelkosten für eine nach der Bestätigung einer Veranstaltung abgesagte Veranstaltung werden maximal bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Höhe der Seminargebühr erstattet.

Soweit der DJV ein Seminar zeitlich verschiebt, hat der Teilnehmer den DJV innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Eingang der Mitteilung darüber zu informieren, wenn der geänderte Termin nicht wahrgenommen werden kann. In diesem Fall werden die Teilnehmergebühren ebenfalls zurückerstattet.

Im Fall der Krankheit hat der Teilnehmer dem DJV auf Aufforderung hin eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. In diesem Fall werden Teilnehmergebühren zurückerstattet. Andere schwerwiegende Gründe sind dem DJV schriftlich nachzuweisen.

Für kostenpflichtige Webinare gilt zusätzlich, dass die Teilnehmergebühr zurückerstattet wird, wenn der Teilnehmer aus technischen Gründen nicht am Webinar teilnehmen kann (z.B. Computerprogramm startet nicht, Übertragung von Ton funktioniert nicht, Bildschirm friert ein). Soweit ein Teilnehmer während eines Webinars keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt. Der DJV kann dem Teilnehmer, der aus technischen Gründen nicht teilnehmen konnte, als Ersatz zum Webinar die Aufzeichnung anbieten. Sofern der Teilnehmer das akzeptiert, werden 80 Prozent der Teilnehmergebühr berechnet.

11. Vertragsbestand und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden sie durch Regelungen ersetzt, die dem gewünschten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese Bedingungen  unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

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