Gegen Äußerung des Innnenministeriums

Einstweilige Verfügung geplant

07.03.2019

Der Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Stahlknecht, hat Ende vergangener Woche mitteilen lassen, dass er gegen Redakteure der Städtische Zeitung Halle Strafanzeige erstattet hat. Grund sei eine wahrheitswidrige Berichterstattung. Nach Medienberichten soll dies die Berichterstattung des online-Mediums über das Abwahlverfahren gegen den Teutschenthaler Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU) sein. Dem Innenminister seien von der „Städtischen Zeitung“ offensichtlich strafbare Handlungen unterstellt worden sein.

Die betroffenen Redakteure weisen die Vorwürfe zurück. Felix Knothe, verantwortlicher Redakteur der „Städtischen Zeitung“, hat in einer Stellungnahme auf der Internetseite der StäZ erklärt, dass die Beschuldigungen unkonkret wären. Man stehe zu den Ergebnissen der Recherche.

Der Inhalt der Strafanzeige ist bisher nicht bekannt. Die betroffenen Redakteure wehren sich gegen den Vorwurf der wahrheitswidrigen Berichterstattung und wollen nun Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Sie streben die Unterlassung ehrverletzender und geschäftsschädigender Behauptungen durch den Innenminister Sachsen-Anhalts an.

Der DJV Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass es die Aufgabe der Medien sei, Missstände nach gründlicher Recherche in die Öffentlichkeit zu bringen. Das treffe natürlich auch für alle Bereiche der Politik zu, betont Claudia Petasch-Becker, stellvertretende Vorsitzende des DJV Sachsen-Anhalt. „Mit einer Strafanzeige gegen die Veröffentlichung vorzugehen, muss als Versuch gewertet werden, die Medien einzuschüchtern. Der einzig richtige Weg bei Falschdarstellung sei die Gegendarstellung, wie sie in den Pressegesetzen der Länder verankert ist.

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