Ausschreibung

Medienpreis „Rechtsextremismus im Spiegel der Medien“

06.11.2018

Journalistische Beiträge über Rechtsextremismus und Gewalt gewinnen an Bedeutung. Mit Schlagzeilen ist es nicht getan. Guter Journalismus analysiert Hintergründe, er erklärt, ordnet ein und wertet. Die öffentliche Diskussion braucht fundierte Information.

 

Gemeinsames Anliegen von journalistischem Berufsstand und Justiz ist es, dass engagierte Berichterstattung zu Wort kommt, dass Kolleginnen und Kollegen sich auch in den Redaktionen Raum für Recherche zum Thema schaffen können und dass journalistische Professionalität im Umgang mit dem Thema gewürdigt wird. 
Mit dem Ziel, herausragende Justizreportagen und Berichterstattungen aus den Bereichen Print, TV, Hörfunk und Neue Medien zu würdigen, die sich mit dem Themenkreis rechter Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus befassen und die aufzeigen, wie die Zivilgesellschaft Rechtsextremismus und Rassismus begegnet und entgegen stellt, loben das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt und der Deutsche Journalisten-Verband Landesverband Sachsen-Anhalt zum nunmehr sechsten Mal den „Medienpreis „Rechtsextremismus im Spiegel der Medien“ aus.

 

Wie hoch ist das Preisgeld?

Der mit einem Preisgeld von insgesamt 3.000 Euro dotierte Preis teilt sich in einen mit 1.500 Euro dotierten Preis für Beiträge in Printmedien (Zeitung /Zeitschrift) und einen mit 1.500 Euro dotierten Preis für Beiträge in elektronischen Medien (TV / Hörfunk /Internet).

 

Wer kann sich bewerben?

Teilnehmen können alle fest angestellten und freien Journalistinnen und Journalisten der in Deutschland erscheinenden Printmedien, von Radio- und Fernsehsendern, Online-Medien sowie Autorenteams.

 

Wo und wann muss der Beitrag erschienen sein?

Journalisten dieser Medien – gleich ob Lokalpresse oder überregional publizierende Medien – sind aufgerufen, Reportagen, Features und Berichte zum Thema einzusenden. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 30. Juni 2018 in deutscher Sprache veröffentlich worden sein. Vorschlagsberechtigt sind die Autorin bzw. der Autor selbst sowie Dritte.

 

Wann ist Einsendeschluss?

Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2018

 

Wann fällt die Entscheidung über die Preisträger?

Die Ehrung und Preisübergabe finden im Frühjahr 2019 bei einer Gala in der Landeshauptstadt Magdeburg statt. Schirmherrin ist die Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding. Neben ihr gehören der Jury Vertreter des DJV-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, aus der Wissenschaft und den Medien an.

Welche Formate und Unterlagen werden benötigt?

Die Einsendung der Beiträge ist in allen gängigen Dateiformaten (*.rtf; *doc; *.html; MS-Media Player o.ä.) möglich. Rundfunkbeiträge sind auf CD / DVD oder USB-Stick, TV-Beiträge auf DVD oder USB-Stick einzureichen. Printbeiträge sollen in dreifacher und einmal in digitaler Ausfertigung, Rundfunk- und TV-Beiträge in zweifacher Ausfertigung eingesandt werden. Der Einsendung ist ein kurzer Lebenslauf, die Anschrift sowie eine Selbstdarstellung der Autorin bzw. des Autors beizufügen, ferner genaue Angaben zur stattgefundenen Veröffentlichung.

 

Wohin mit der Bewerbung?

Ihren Beitrag senden Sie bitte an:

Deutscher Journalistenverband – Landesverband Sachsen-Anhalt

Merseburger Straße 106 - 06110 Halle (Saale)

 

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