Rechtsschutz

Rechtsschutz geben wir Mitgliedern im Arbeitsverhältnis wie auch freien Kolleginnen und Kollegen in berufsbezogenen Angelegenheiten. Sie können Ihr Anliegen für eine kurze Beratung der Geschäftsstelle telefonisch unterbreiten. Nötigenfalls verabreden wir uns auch zu einem Gespräch in der Geschäftsstelle.

Deshalb schalten Sie zuerst den Verband ein!

Das gebietet insbesondere die bundeseinheitliche DJV-Rechtsschutzordnung. Die Beauftragung eines fremden Rechtsanwalts bedarf der vorherigen Bewilligung des Rechtsschutzgremiums. In der Regel entscheidet der Vorstand. Daher bitten wir, wenn Sie klagen wollen oder selbst belangt werden, Ihren Rechtsschutzantrag an die Geschäftsstelle zu schicken. Für die Details finden Sie hier zum Herunterladen die Rechtsschutzordnung und Ihren Rechtsschutzantrag.

Rechtsschutzordnung

Rechtsschutzantrag

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